Pflegetagegeldversicherung

Eine Variante der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wird im Pflegefall ein vorher vertraglich vereinbartes, tägliches Pflegegeld gezahlt.

Grundsätzliches

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Summenversicherung. Die Gruppe der Summenversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass die abgesicherte  Leistung in der Höhe unabhängig von den real entstandenen Kosten fällig wird.

Der Versicherer kann somit im Versicherungsfall nicht die Leistungen kürzen, wenn die Lücke zwischen den real anfallenden Pflegekosten und der Leistung der Gesetzlichen Pflegeversicherung geringer ist, als die fällige Leistung aus dem Versicherungsvertrag.

Die Pflegetagegeldversicherung gilt daher als beliebteste Form der Pflegezusatzabsicherung, da die Leistung in Höhe und in der Art der Verwendung vom Versicherten und sonst niemandem bestimmt und beeinflusst wird.

Die vereinbarten Tagessätze des Pflegetagegeldes können, je nach Anbieter zwischen 1 Euro und 150 Euro, unabhängig von den tatsächlich entstehenden Pflegekosten abgesichert werden.

Die Höhe des ausgezahlten Pflegetagegeldes richtet sich auch nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, der so genannten Pflegestufe. Der Tagessatz kann wie oben beschreiben individuell, je nach zu erwartenden Pflegekosten und den individuellen Bedürfnissen, freu gewählt werden.

Die meisten Pflegetagegeldtarife sehen eine Staffelung der Leistung in den niedrigen Pflegestufen vor. In den Pflegestufen I und II wird nur ein prozentualer Anteil des Absicherungsbetrages fällig.

Den vollen Tagessatz zahlen die meisten Versicherer beim Pflegetagegeld erst in der Pflegestufe III. In den beiden ersten Pflegestufen gibt es nur einen Teil des Tagessatzes. Der wird bei einigen Versicherern aber auf die volle Summe aufgestockt, falls stationär gepflegt wird. Zu beachten ist  auch, dass einige Pflegezusatz-Versicherer bei der Leistung zwischen ambulanter, stationärer Pflege und auch Laienpflege unterscheiden.

Das Angebot an Pflegetagegeld-Tarifen ist vielfältig und variationsreich. Ein leistungsstarkes Pflegetagegeld, sollte in jedem Fall die Auszahlung ab Pflegestufe I und folgende zusätzliche vertraglich vereinbarte Leistungen beinhalten:

  • Auszahlung des Tagesgeldes auch bei häuslicher Pflege
  • Übernahme der Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Beitragsfreistellung im Versicherungsfall/Pflegebedürftigkeit
  • lebenslanger Versicherungsschutz
  • dynamische Anpassung der Tagegeldsätze über die Vertragslaufzeit, damit steigende Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden
  • freie Verfügung über das vereinbarte Pflegetagegeld ohne Kostennachweis
  • Leistung bei Demenz-Pflegestufe 0
  • Laienpflege

Für die Ermittlung der Höhe des Versicherungsbeitrags in der Pflegetagegeldversicherung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Eintrittsalter des zu versichernden Person
  • Geschlecht der zu versichernden Person
  • Gesundheitszustand der zu versichernden Person
  • Höhe des abgesicherten Tagegessatz in der Pflegetagegeldversicherung

Grundsätzlich gilt:

Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger ist der monatliche Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung. Grundsätzlich zahlen Frauen, aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung, höhere Beiträge als Männer.

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