PflegekostenversicherungDie private Pflegekostenversicherung kommt erst zum Tragen, nachdem die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeleistet hat. Die Pflegekostenversicherung zahlt bis zu einer vereinbarten Obergrenze (Versicherungssumme) die noch offen stehenden Pflegekosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt wurden. Diese müssen für die Erstattung nachgewiesen werden. Gute Pflegekostentarife decken dabei komplett diese finanzielle Lücke oder zumindest einen hohen Prozentsatz dieser Lücke ab. Beispiel für einen Tarif der 80% der Restkosten abdeckt: Pflegestufe II Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause:
Für die Ermittlung der Höhe des Versicherungsbeitrags in der Pflegekostenversicherung werden grundsätzlich bei Pflegekostentarifen folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Grundsätzlich gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger ist der monatliche Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung. Grundsätzlich zahlen Frauen, aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung, höhere Beiträge als Männer. Wichtig: Nachteilig ist, dass man von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig ist. Sämtliche, zu erstattende Kosten müssen mit Rechnungen nachgewiesen werden. Damit verbunden ist häufig auch die Einschränkung, dass nur Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gezahlt werden. Die Unterbringung und Verpflegung wird oft nicht übernommen. Ebenso werden Kosten für Laienpflege nicht erstattet. Leistungskürzungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung können zu zusätzlichen Defiziten in der Deckung führen. |