Pflegekostenversicherung

Die private Pflegekostenversicherung kommt erst zum Tragen, nachdem die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeleistet hat. Die Pflegekostenversicherung zahlt bis zu einer vereinbarten Obergrenze (Versicherungssumme) die noch offen stehenden Pflegekosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt wurden. Diese müssen für die Erstattung nachgewiesen werden. Gute Pflegekostentarife decken dabei komplett diese finanzielle Lücke oder zumindest einen hohen Prozentsatz dieser Lücke ab.

Beispiel für einen Tarif der 80% der Restkosten abdeckt:

Pflegestufe II Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause:

4 Stunden täglich à 30 Euro monatlich  3.600 Euro
davon übernimmt die Pflege-Pflichtversicherung maximal    1.040 Euro
verbleibende Restkosten 2.560 Euro


Darüber hinaus sollten folgende Leistungen und Bedingungen gegeben sein:

  • Einschluss aller Pflegestufen,
  • Übernahme der festgestellten Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung,
  • Erstattung der tatsächlich angefallenen, durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckten Kosten innerhalb des vereinbarten Höchstbetrages,
  • Art der Pflege sollte keine Rolle spielen,
  • Beitragsfreistellung im Versicherungsfall,
  • Übernahme von Kosten für technische Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl oder Krücken, Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau.

Für die Ermittlung der Höhe des Versicherungsbeitrags in der Pflegekostenversicherung  werden grundsätzlich bei Pflegekostentarifen folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Eintrittsalter der zu versichernden Person
  • Geschlecht der zu versichernden Person
  • Gesundheitszustand der zu versichernden Person
  • Leistungsobergrenze (Versicherungssumme) der Pflegekostenversicherung

Grundsätzlich gilt:

Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger ist der monatliche Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung. Grundsätzlich zahlen Frauen, aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung, höhere Beiträge als Männer.

Wichtig: Nachteilig ist, dass man von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig ist. Sämtliche, zu erstattende Kosten müssen mit Rechnungen nachgewiesen werden. Damit verbunden ist häufig auch die Einschränkung, dass nur Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gezahlt werden. Die Unterbringung und Verpflegung wird oft nicht übernommen. Ebenso werden Kosten für Laienpflege nicht erstattet. Leistungskürzungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung können zu zusätzlichen Defiziten in der Deckung führen.

Eine Pflegekostenversicherung ist vor allem dann ratsam, wenn mit hohen Pflegekosten gerechnet wird und eine häusliche Pflege unwahrscheinlich ist, z.B. weil es keine Angehörigen gibt, die im Pflegefall behilflich sein können.