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Zu spät gekündigt? Folgeversicherungs-Nachweis oder BAP-Schreiben nicht erhalten?

Sehr geehrte Vertriebspartner,

Sie bzw. Ihr Kunde haben noch keinen Nachversicherungsnachweis erhalten?

  1. Kündigen Sie trotzdem noch heute, falls nicht schon geschehen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Nachversicherungsnachweis vorliegt. Dieser kann lt. BaFin bis zu 14 Tage später eingereicht werden. Dies wurde schon in einem Gerichtsurteil bestätigt.
  2. Erledigen Sie offene Nachbearbeitungen und retten Sie Ihren Umsatz und die Kündigung Ihres Kunden. Aus Punkt 1 ergibt sich, dass es reicht wenn die Anahme in den nächsten 2 Wochen eingereicht wird.


Ihr Kunde hat kein BAP-Schreiben erhalten und erst jetzt festgestellt, dass sein Versicherer höhere Prämien abbucht?

  • Falls Ihr Kunde erst jetzt durch seinen Kontoauszug von der Beitragsanpassung erfahren hat, kann er dem Versicherer mitteilen, dass er nicht über eine Anpassung informiert wurde und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Die Pflicht zu beweisen, dass das Schreiben dem Kunden zugegangen ist, obliegt dem Versicherer - nicht dem Kunden. Da dies nicht per Einschreiben geschieht ist es dem VR in der Regel nicht möglichm diesen Beweis zu erbringen.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr insuro-Team