PKV-Storno droht!Sehr geehrte Damen und Herren, es kam in den vergangenen Tagen wiederholt zu Irritationen, wann und in welcher Form eine Kündigung einer privaten Krankheitskostenvollversicherung aufgrund einer Beitragsanpassung ausgesprochen werden kann und wann welche Nachweise in welcher Form erforderlich sind. Hierzu folgende Erläuterungen: KündigungForm der KündigungDie Kündigung eines Vertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform. Zeitpunkt der Kündigung
Der § 193 BGB, der eine Fristverlängerung für Willenserklärungen dann vorsieht, wenn der letzte Tag einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt (01.01. = Neujahr = gesetzlicher Feiertag), findet bei Kündigungsfristen ausdrücklich keine Anwendung! (BGH-Entscheidung) Nachweis
Achtung: Der Versicherungsschutz muss im unmittelbaren Anschluss an den möglichen Beendigungszeitpunkt des Vorversicherers beginnen. Wichtig: Der Nachweis muss dem Vorversicherer innerhalb der Kündigungsfrist zugegangen sein. Dies ist bei o. g. Punkt 1. also der 01.01.2012. Ohne den rechtzeitigen Zugang des Nachweises beim Vorversicherer wird ihr mühevoll vermittelter Umsatz ins Storno gehen! Wir wünschen ein weiterhin erfolgreiches Jahresendgeschäft. Freundliche Grüße Ihr insuro-Team |