Continentale ändert PKV-Annahmerichtlinien
Sehr geehrte Vertriebspartner,
die Conti ändert Ihre Annahmerichtlinien zum 18.11.2011.
- Für Personen ab Eintrittsalter 55 (Antragsteller und/oder mitzuversichernde Personen) ist zusätzlich
zum Antrag, ab sofort ein ärztliches Attest mit Angabe der im Attest geforderten Laborwerte gemäß Vordruck 2696 erforderlich (siehe Anlage, ohne Zahnstatus). Die Kosten für das ärztliche Attest inklusive der Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Antragssteller.
- Kinderalleinversicherungen in der Krankenkosten-Vollversicherung Anträge auf eine
Krankheitskosten-Vollversicherung für „alleinversicherte Kinder und Jugendliche“ (0 – 20 Jahre), also ohne ein mitzuversicherndes Elternteil, die ebenfalls krankheitskostenvollversichert ist, werden abgelehnt. Es sei denn, das ein Jugendlicher (17-20 Jahre) aus seinem Berufsstatus heraus, eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen kann.
- Bei allen Selbstständigen, die noch keine 2 Jahre selbstständig sind wird eine Gewerbeanmeldung
benötigt. Im Einzelfall behält sich die Conti die Anforderung eines Gehaltsnachweises, BWA, Business-Plan etc. vor.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr insuro-Team
|