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Continentale ändert PKV-Annahmerichtlinien

Sehr geehrte Vertriebspartner,

die Conti ändert Ihre Annahmerichtlinien zum 18.11.2011.

  1. Für Personen ab Eintrittsalter 55 (Antragsteller und/oder mitzuversichernde Personen) ist zusätzlich
    zum Antrag, ab sofort ein ärztliches Attest mit Angabe der im Attest geforderten Laborwerte gemäß
    Vordruck 2696 erforderlich (siehe Anlage, ohne Zahnstatus). Die Kosten für das ärztliche Attest
    inklusive der Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Antragssteller.

  2. Kinderalleinversicherungen in der Krankenkosten-Vollversicherung Anträge auf eine
    Krankheitskosten-Vollversicherung für „alleinversicherte Kinder und Jugendliche“ (0 – 20 Jahre),
    also ohne ein mitzuversicherndes Elternteil, die ebenfalls krankheitskostenvollversichert ist, werden
    abgelehnt. Es sei denn, das ein Jugendlicher (17-20 Jahre) aus seinem Berufsstatus heraus, eine
    Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen kann.

  3. Bei allen Selbstständigen, die noch keine 2 Jahre selbstständig sind wird eine Gewerbeanmeldung
    benötigt. Im Einzelfall behält sich die Conti die Anforderung eines Gehaltsnachweises, BWA,
    Business-Plan etc. vor.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr insuro-Team