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Signal-PKV mit neuen Annahmerichtlinien

Sehr geehrte Vertriebspartner,

die Signal Iduna reagiert nun auch auf die immer häufiger auftretende Nichtzahlerproblematik und verändert Ihre Annahmerichtlinien.

Im Folgenden erhalten Sie die ersten Informationen hierzu.

Es werden ab sofort schon bei der Anfrage von Selbstständigen folgende Angaben zwingend benötigt:

  • Genauer Beruf: dieser muss mit der Gewerbeanmeldung übereinstimmen
  • Seit wann der Interessent selbstständig ist
  • Die Höhe des Einkommens

Bei der Antragseinreichung werden folgende Angaben benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (diese muss mit der Anfrage übereinstimmen)
  • Ein glaubhafter Nachweis über das Einkommen (z.B. BWA, Finanzierungsauskunft, Steuerbescheid etc. )

WICHTIG: Nur noch Einheitsanträge aus 2011 sind gültig.

Auf der Seite 4 muss die Frage "Beitragsrückstand bzw. ruhend gestellt seit" beantwortet werden.

Es werden von der Signal nur noch Anträge angenommen, welche hier mit einem "NEIN" beantwortet werden können.

Eine Falschangabe führt infolge einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zum Rücktritt des Versicherers.
Personen mit sehr geringen Einkommen bei denen die Bezahlung der KV-Beiträge fraglich ist, werden nicht mehr angenommen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr insuro-Team