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Antragsnachbearbeitungen wegen Zahlungsrückständen

Sehr geehrter Vertriebspartner,

einige Gesellschaften haben in ihren Anträgen die Frage nach Zahlungsrückständen beim Vorversicherer mit aufgenommen.

Bitte tragen Sie daher künftig grundsätzlich im Einheitsantrag ein, ob ein Zahlungsrückstand bestanden hat oder nicht. Wo dies eingetragen wird können Sie dem anhängenden PDF entnehmen.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr insuro-Team