Kontakt zum Maklerpool

Rufen Sie uns unter
0221-430966-0 an

oder einfach

Maklerpool - Informationen anfordern - insuro Maklerservice

Sehr geehrte/r Vertriebspartner/in, 

mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden zum 01.01.2009 grundlegende Änderungen mit weit reichenden Konsequenzen für die private Krankenversicherung eingeführt. So dürfen Krankenversicherer vollversicherten Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nicht mehr kündigen. Die Versicherer sind bei Zahlungsverzug zwar berechtigt den Vertrag leistungsruhend zu stellen, allerdings haftet der Versicherer trotzdem bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. 

Um die Risiken der Nichtzahlerproblematik weiter zu reduzieren, wurden - in Abstimmung mit dem Vorstand - nachfolgende Änderungen der Annahmerichtlinien zur Vollversicherung entschieden, die ab sofort (18.04.2011) umgesetzt werden. 

Fehlende Vorversicherung
Anträge von Personen mit mehr als 6 Monaten ohne Vorversicherung (PKV oder GKV) sind nicht annahmefähig.

Bonitätsanfrage
Anträge mit mittleren oder harten negativen Bonitätsmerkmalen werden generell abgelehnt - unabhängig von der Art des Merkmals. Weiterhin gilt, dass im Konzern bereits bestehende Kundenbeziehungen nicht berücksichtigt werden können.

Wir wünschen weiterhin viel Spaß beim Verkaufen.

Freundliche Grüße

Ihr insuro-Team