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Sehr geehrte/r Vertriebspartner/in, mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden zum 01.01.2009 grundlegende Änderungen mit weit reichenden Konsequenzen für die private Krankenversicherung eingeführt. So dürfen Krankenversicherer vollversicherten Kunden, die ihre Beiträge nicht zahlen, nicht mehr kündigen. Die Versicherer sind bei Zahlungsverzug zwar berechtigt den Vertrag leistungsruhend zu stellen, allerdings haftet der Versicherer trotzdem bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Um die Risiken der Nichtzahlerproblematik weiter zu reduzieren, wurden - in Abstimmung mit dem Vorstand - nachfolgende Änderungen der Annahmerichtlinien zur Vollversicherung entschieden, die ab sofort (18.04.2011) umgesetzt werden. Fehlende Vorversicherung Bonitätsanfrage Wir wünschen weiterhin viel Spaß beim Verkaufen. Freundliche Grüße Ihr insuro-Team |